Zurueck in die DDR

q/depesche 2007-12-07T02:05:45

AT: Sicherheitspolizeigesetz – Zurueck in die DDR

Die Gesetzesnovelle und die Art der Umsetzung des SPG lässt sich einfach
zusammenfassen: DDR Methoden in einem demokratischen Rechststaat.

Hatte Karl Korinek, Präsident des Verfassungsgerichtshofs, mit seinem Stasi
Vergleich in Ö1 noch für Aufsehen gesorgt – mit der Änderung des SPG wurden
seine Warnungen, von einer Regierung der Mitte, rechts überholt.

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Folgend ein erster Auszug der Online Medien. In Print Medien wird es die um
16.00 bekannt gewordene Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes wohl erst am
Samstag in vollem Umfang schaffen.

Österreichs Polizei soll auch IP-Daten ohne Richterbeschluss erhalten

http://www.heise.de/newsticker/meldung/100191

Außer Daten zu Inhabern von Telefonanschlüssen inklusive des
Aufenthaltsorts von Mobiltelefonen soll die österreichische Polizei auch
Zugriff auf IP-Adressen und die Daten deren Nutzer erhalten. Eine
inhaltliche Begründung gegenüber dem Provider oder ein Richterbeschluss
sind nicht mehr vorgesehen.

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Internetüberwachung: Regierung will Zugriff auf IP-Adressen

http://derstandard.at/?url=/?id=3140723

In dem Abänderungsantrag von SPÖ und ÖVP werden die „Sicherheitsbehörden
berechtigt, von Betreibern öffentlicher Telekommunikationsdienste und
sonstigen Diensteanbietern Auskunft zu verlangen über Namen, Anschrift und
Teilnehmernummer eines bestimmten Anschlusses, Internetprotokolladresse
(IP-Adresse) zu einer bestimmten Nachricht und den Zeitpunkt ihrer
Ãœbermittlung sowie Namen und Anschrift eines Benutzers, dem eine IP-Adresse
zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesen war“. Eine Begründung gegenüber
dem Internetanbieter oder ein Richterbeschluss seien nicht mehr vorgesehen.

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Regierung will Zugriff auf IP-Adressen

http://futurezone.orf.at/it/stories/241096/

Gegen 23:50 Uhr am Donnerstag hat der Nationalrat in seiner 42. Sitzung die
Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes [SPG] inklusive des erst am
Nachmittag des selben Tages öffentlich bekannt gewordenen Änderungsantrags
der ÖVP- und SPÖ-Sicherheitssprecher Günter Kößl und Rudolf Parnigoni mit
den Stimmen der Regierungskoalition angenommen.

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Sicherheitspolizeigesetz – noch weitergehende Eingriffe sind geplant

http://www2.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB-TEXT-ARGEDATEN&s=57820rgw

In einem Abänderungsantrag werden weitergehende Eingriffe geplant – SP
versucht sich als Grundrechtsterminator – Beratungen und Stellungnahmen des
DSR werden völlig ignoriert – BMI holt sich auch Totalzugriff auf
Internetdaten

ftp://ftp.freenet.at/sic/spg-aenderung-12-2007.pdf

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Ãœberwachung von Handys ausgeweitet

http://www.nachrichten.at/regional/oesterreich/622461

WIEN. Das gestern beschlossene Sicherheitspolizeigesetz stößt auf heftige
Kritik. Mit dem Gesetz wird eine erweiterte Handy- aber auch die
Internetüberwachung erlaubt.

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Der Vorsitzende des Datenschutzrates, Harald Wögerbauer, verteidigte
dagegen die Ausweitung der Handyüberwachung. Die kritisierte
Standortfeststellung ohne richterliche Genehmigung sei bei
Rettungseinsätzen schon heute Praxis, etwa wenn ein Vermisster im Gebirge
geortet werden muss. Dieser Graubereich werde jetzt rechtlich abgesichert.

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Geht der Schutz der Quelle endgültig verloren?

http://nachrichtenfluss.blog.de/2007/12/06/geht_der_schutz_der_quelle_endgultig_ver~3404546

Laut futurezone hat der Vorsitzende des Datenschutzrates, Harald
Wögerbauer, noch heute die Handyüberwachung verteidigt. Da stellt sich
natürlich die Frage, welche Funktion der Datenschutzrat tatsächlich hat.
Der Datenschutz ist es wohl kaum.

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Handy-Abhörung beschlossen

http://diepresse.com/home/politik/innenpolitik/347871/index.do

Wien. Zahlreiche kritische Stellungnahmen konnten die Koalition nicht
abhalten: Am Ende einer langen Parlamentssitzung beschlossen SPÖ und ÖVP am
Donnerstag eine Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz.

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Ãœberwachung ohne Richter?

http://www.telepolis.de/tp/r4/artikel/26/26781/1.html

Seit 2003 steigt in Österreich die Zahl der Polizei-Anträge zur Ãœberwachung
von Telefon und Handy. Nicht immer stimmen Richter zu. Jetzt ist eine
Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes geplant, die so unscharf formuliert
ist, dass eine Standortfeststellung auch ohne Gerichtsbeschluss möglich
sein könnte. Auch die Erhebung von IP-Adressen könnte der Polizei leichter
gemacht werden. Ein rotes Tuch für Datenschützer aber auch ein Problem für
Mobilfunkbetreiber beziehungsweise Provider.

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Nationalrat geht in Weihnachtspause

http://www.kurier.at/nachrichten/oesterreich/125670.php

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Sicherheit

Ein wenig Stimmung könnte ganz am Ende der Tagesordnung aufkommen, wenn das
Sicherheitspolizeigesetz debattiert wird. Auf Widerstand stoßen dürfte,
dass von Betreibern öffentlicher Telekommunikationsdienste Auskunft über
Personendaten verlangt werden dürfen.

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Wischi-waschi-Gesetz – Handypeilung wird ohne Richterbeschluss möglich

http://www.oe24.at/zeitung/oesterreich/politik/article178895.ece

Mit einer Wischi-waschi-Formulierung zur Reform des
Sicherheitspolizeigesetzes wird die Standortpeilung ohne Richterbeschluss
im Parlament abgesegnet.

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IP-Adressen für die Polizei auch ohne gerichtliche Anordnung

http://www.gulli.com/news/sterreich-ip-adressen-f-r-die-2007-12-06/

Große Koalitionen scheinen einen unerklärlichen Drang zur Abschaffung von
Datenschutz und Bürgerrechten zu verspüren. In Österreich wurde dem
Parlament per Schnellschuss ein Abänderungsantrag zum neuen
Sicherheitspolizeigesetz zur Abstimmung vorgelegt. Ohne richterliche
Anordnung sollen bei „Gefahr im Verzug“ demnach Polizisten IP-Adressen,
Namen und Anschrift des Nutzers sowie Handy-Standortdaten ausgehändigt
werden.

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Wie ich erwartet habe, unsere Politker beschliessen das neue Sicherheitspolizeigesetz ruck zuck, weil sie ja gesehen haben wie in Deutschland herumdiskutiert wurde. Soviel Aufregung verträgt ein alpenländlicher Politikkamerad wohl nicht.

Also befinden wir uns jetzt auf gleichen Augenhöhe wie mit der BRD, sicherheitstechnisch gesehen.

http://quintessenz.at/d/000100004099